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Gefahrgut bei RoRo: Vorschriften für Batterien, Kraftstoff & Co.

Gefahrgut bei RoRo: Welche Vorschriften für Batterien, Kraftstoff und andere Gefahrstoffe gelten – IMDG-Code, Ladezustand, Tankfüllung und Deklaration.

3 Min. Lesezeit Aktualisiert 6. Juli 2026
Gefahrgut bei RoRo: Vorschriften für Batterien, Kraftstoff & Co.

Kurzantwort: Viele Fahrzeuge enthalten Komponenten, die im Seeverkehr als Gefahrgut gelten – vor allem Lithium-Batterien, Kraftstoff und pyrotechnische Teile wie Airbags. Der maßgebliche Rahmen ist der IMDG-Code. Für RoRo bedeutet das: korrekte Klassifizierung, Einhaltung von Ladezustand und Tankfüllung, richtige Kennzeichnung und – je nach Fall – eine Gefahrgutdeklaration. Wer diese Vorgaben kennt, vermeidet Ablehnung am Terminal und Verzögerungen.

Das Wichtigste in 5 Punkten

  • Lithium-Batterien fallen unter den IMDG-Code (Klasse 9).
  • Bei Elektrofahrzeugen ist der Ladezustand (SOC) begrenzt.
  • Die Tankfüllung ist bei den meisten Reedereien limitiert.
  • Auch Airbags und Gurtstraffer sind gefahrgutrelevante Bauteile.
  • Eine Gefahrgutdeklaration ist je nach Fall Pflicht.

Warum gilt ein Fahrzeug als Gefahrgut?

Fahrzeuge enthalten energiereiche und teils gefährliche Komponenten: Batterien, Kraftstoff, Druckgase in Klimaanlagen oder pyrotechnische Teile. Unter bestimmten Bedingungen können diese ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) der IMO regelt daher den sicheren Seetransport solcher Güter. Den offiziellen Rahmen finden Sie beim IMDG-Code der IMO.

Welche Vorschriften gelten für Batterien?

Lithium-Ionen-Batterien, wie sie in Elektro- und Hybridfahrzeugen verbaut sind, gelten als Gefahrgut der Klasse 9. Vorgeschrieben sind unter anderem ein begrenzter Ladezustand (State of Charge), Schutz vor Kurzschluss und mechanischer Beschädigung sowie eine korrekte Deklaration. Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag RoRo für Elektrofahrzeuge.

Was gilt für Kraftstoff und Tankfüllung?

Viele Reedereien verlangen eine maximale Tankfüllung von etwa einem Viertel. Ein voller Tank erhöht das Brandrisiko und kann zur Ablehnung des Fahrzeugs führen. Klären Sie die genaue Vorgabe vorab mit Ihrer Spedition oder der Reederei.

Welche weiteren Bauteile sind relevant?

  • Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Ladungen.
  • Klimaanlagen enthalten Druckgase.
  • Zusätzliche Gefahrstoffe (z. B. mitgeführte Betriebsstoffe) müssen deklariert werden.

Grundsätzlich gilt: Lose Gefahrstoffe gehören nicht ins Fahrzeug. Wie Sie Sicherheit und Dokumentation sauber aufsetzen, zeigen wir unter Sicherheitsprotokolle beim RoRo-Transport.

Wie bereiten Sie sich richtig vor?

  1. Fahrzeug prüfen: Welche gefahrgutrelevanten Komponenten sind verbaut?
  2. Vorgaben klären: Ladezustand, Tankfüllung und Kennzeichnung mit der Reederei abstimmen.
  3. Deklaration erstellen: je nach Fall eine Gefahrgutdeklaration vorbereiten.
  4. Dokumente vollständig halten und rechtzeitig bereitstellen.

FAQ

Ist jedes Auto automatisch Gefahrgut?

Nicht jedes, aber viele Fahrzeuge enthalten gefahrgutrelevante Komponenten wie Batterien oder pyrotechnische Teile. Die Einstufung hängt vom Fahrzeug und der Reederei ab.

Wie hoch darf der Tank gefüllt sein?

Üblich ist eine maximale Füllung von etwa einem Viertel. Die genaue Vorgabe legt die Reederei fest.

Brauche ich immer eine Gefahrgutdeklaration?

Nicht in jedem Fall, aber bei Elektrofahrzeugen und bestimmten Konstellationen ist sie Pflicht. Klären Sie das vorab mit Ihrer Spedition.

Was passiert, wenn ich die Vorgaben nicht einhalte?

Das Fahrzeug kann am Terminal abgelehnt werden – mit Verzögerungen und Mehrkosten. Die Einhaltung der IMDG-Vorgaben ist daher entscheidend.

Gelten die Regeln auch für Hybridfahrzeuge?

Ja. Auch Plug-in-Hybride mit Lithium-Batterien unterliegen den IMDG-Vorschriften. Die Einstufung hängt von der Batteriekapazität ab.

Alle Informationen in diesem Beitrag sind sorgfältig recherchiert, können sich jedoch jederzeit ändern. ODS Orient übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns direkt.

Quellen

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