Schaden bei RoRo-Transport: Was tun und wer haftet?

Mai 12, 2026
Lesezeit: 6 minutes

Wenn bei einer RoRo-Verschiffung ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entsteht, ist schnelles und dokumentiertes Handeln entscheidend. Die Haftung des Carriers ist nach den Hague-Visby Rules stark begrenzt – in der Regel auf ca. 2 SDR pro Kilogramm. Eine eigene Transportversicherung schließt diese Lücke. Der Schaden muss sofort bei Entladung gemeldet und lückenlos per Foto dokumentiert werden, um Ansprüche geltend machen zu können.

Kurzantwort in 5 Bullet Points

  • Die Haftung des Carriers ist nach den Hague-Visby Rules auf ca. 2 SDR pro Kilogramm begrenzt.
  • Schäden müssen sofort bei der Entladung am Zielhafen gemeldet und schriftlich festgehalten werden.
  • Eine lückenlose Fotodokumentation vor und nach dem Transport ist die wichtigste Beweisgrundlage.
  • Eine eigene Transportversicherung deckt den tatsächlichen Fahrzeugwert ab und schließt Haftungslücken.
  • Der Claims-Prozess erfordert die Schadensmeldung, Fotos, den Condition Report und die Police.

Wie häufig treten Schäden bei RoRo-Transporten auf?

RoRo-Transporte gelten als eine der sichersten Methoden, Fahrzeuge über See zu verschiffen. Da die Fahrzeuge auf eigenen Rädern auf das Schiff gefahren und professionell gesichert werden, ist das Schadensrisiko deutlich geringer als bei manchen Containerverladungen.

Dennoch lassen sich Schäden nicht vollständig ausschließen. Die häufigsten Schadensarten sind kleinere Kratzer und Dellen, die beim Be- oder Entladen entstehen können. Schwerere Schäden wie Glasbruch oder mechanische Beschädigungen sind selten, kommen aber vor.

Typische Schadensursachen sind:

  • Kontakt mit anderen Fahrzeugen beim Rangieren auf dem Schiff.
  • Seegang, der bei unzureichender Ladungssicherung zu Bewegungen führt.
  • Beschädigungen beim Be- oder Entladevorgang am Terminal.
  • Salzwassereinwirkung bei nicht vollständig geschlossenen Fahrzeugen.
  • Diebstahl von Fahrzeugteilen wie Außenspiegeln oder Antennen.

Umso wichtiger ist es, die richtige Vorsorge zu treffen und den Schadenprozess zu kennen.

Was regeln die Hague-Visby Rules zur Carrier-Haftung?

Die Hague-Visby Rules sind ein internationales Abkommen, das die Haftung von Seefracht-Carriern regelt. Für RoRo-Transporte sind sie von zentraler Bedeutung, da sie die maximale Entschädigungssumme festlegen, die ein Carrier im Schadensfall zahlen muss.

Nach den Hague-Visby Rules ist die Haftung auf 2 SDR (Special Drawing Rights – Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Bruttogewicht der beschädigten Ware oder 666,67 SDR pro Packstück begrenzt – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Für ein durchschnittliches Fahrzeug mit 1.500 kg Gewicht bedeutet das eine maximale Haftung von etwa 3.000 SDR, was rund 3.600 Euro entspricht. Bei einem Fahrzeug im Wert von 30.000 Euro oder mehr wird schnell deutlich, dass die Carrier-Haftung bei Weitem nicht ausreicht.

Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Schaden tatsächlich während des Transports entstanden ist und der Carrier fahrlässig gehandelt hat. Der Carrier kann sich in vielen Fällen auf Haftungsausschlüsse berufen – etwa bei höherer Gewalt oder nautischem Verschulden.

Warum ist eine Fotodokumentation so entscheidend?

Die Fotodokumentation ist das wichtigste Beweismittel im gesamten Schadenprozess. Ohne aussagekräftige Fotos vor und nach dem Transport wird es nahezu unmöglich, einen Schadensanspruch erfolgreich durchzusetzen.

So dokumentieren Sie Ihr Fahrzeug richtig:

Vor der Verschiffung: Fotografieren Sie das gesamte Fahrzeug aus allen Winkeln – vorne, hinten, beide Seiten, Dach, Felgen und Innenraum. Achten Sie auf gute Beleuchtung.

Vorhandene Schäden: Dokumentieren Sie alle bereits vorhandenen Kratzer, Dellen oder sonstigen Mängel im Detail mit Nahaufnahmen.

Kilometerstand: Fotografieren Sie den Tacho. So können Sie nachweisen, ob das Fahrzeug unbefugt bewegt wurde.

Condition Report: Vergleichen Sie die Fotos mit dem Condition Report des Terminals und stellen Sie sicher, dass alle Vorschäden korrekt erfasst sind.

Nach der Ankunft: Fotografieren Sie das Fahrzeug unmittelbar nach der Entladung erneut aus denselben Winkeln.

Detaillierte Tipps zur Fotodokumentation finden Sie hier: https://odsorient.com/schaeden-vermeiden-foto-protokoll-pre-inspection-im-roro-prozess

Was müssen Sie tun, wenn ein Schaden festgestellt wird?

Wenn Sie bei der Abholung am Zielhafen einen Schaden an Ihrem Fahrzeug feststellen, ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend für Ihre Ansprüche.

Schaden sofort melden: Informieren Sie umgehend den Terminaloperator und Ihren Spediteur. Die Meldung muss vor dem Verlassen des Hafengeländes erfolgen.

Schriftliche Schadensmeldung: Lassen Sie den Schaden im Entlade-Condition-Report vermerken. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung.

Fotodokumentation: Fotografieren Sie den Schaden detailliert aus mehreren Winkeln, einschließlich Übersichtsaufnahmen.

Carrier benachrichtigen: Der Carrier muss innerhalb von 3 Tagen nach Entladung schriftlich über den Schaden informiert werden.

Gutachten einholen: Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein unabhängiges Sachverständigengutachten.

Versicherung informieren: Falls Sie eine Transportversicherung haben, melden Sie den Schaden so schnell wie möglich Ihrem Versicherer.

Wichtig: Sichtbare Schäden müssen bei der Entladung gemeldet werden. Für verdeckte Schäden gilt in der Regel eine Frist von 3 Tagen. Wird diese Frist versäumt, kann es schwierig werden, den Anspruch durchzusetzen.

Wie läuft der Claims-Prozess ab?

Der Claims-Prozess folgt einem strukturierten Ablauf. Je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller und erfolgreicher verläuft die Regulierung.

Für einen vollständigen Schadensanspruch benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Schriftliche Schadensmeldung an den Carrier (innerhalb der Frist).
  • Condition Report bei Verladung (Abgangshafen) und Entladung (Zielhafen).
  • Fotodokumentation vor und nach dem Transport.
  • Kopie des Bill of Lading (B/L).
  • Handelsrechnung oder Wertnachweis des Fahrzeugs.
  • Kostenvoranschlag für die Reparatur oder Sachverständigengutachten.
  • Versicherungspolice (falls vorhanden).

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Falls und dem Carrier ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, komplexere Schadensansprüche können mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Warum reicht die Carrier-Haftung in der Regel nicht aus?

Wie bereits erläutert, ist die Carrier-Haftung nach den Hague-Visby Rules auf einen Bruchteil des tatsächlichen Fahrzeugwerts begrenzt. Hinzu kommt, dass der Carrier zahlreiche Haftungsausschlüsse geltend machen kann.

Der Carrier haftet nicht bei:

  • Höherer Gewalt (Unwetter, Naturkatastrophen).
  • Nautischem Verschulden der Besatzung.
  • Feuer an Bord (sofern nicht durch den Carrier verursacht).
  • Inhärenten Mängeln des Fahrzeugs.
  • Handlungen von Feinden oder Piraten.

Eine eigene Transportversicherung ist daher die einzige Möglichkeit, den vollen Wert Ihres Fahrzeugs abzusichern. Die Kosten für eine Police stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Schaden.

Einen Vergleich von Versicherungstarifen finden Sie hier: https://odsorient.com/transportversicherung-bei-roro-5-tarife-im-vergleich

Welche Transportversicherung empfiehlt sich für RoRo?

Eine gute Transportversicherung für RoRo-Verschiffungen sollte den Fahrzeugwert vollständig abdecken und möglichst wenige Ausschlüsse enthalten. Es gibt verschiedene Deckungsarten, die für unterschiedliche Anforderungen geeignet sind.

DeckungsartUmfangEmpfehlung
ICC (A) – All RisksUmfassendster Schutz, deckt alle Risiken ab (mit wenigen Ausnahmen)Empfohlen für hochwertige Fahrzeuge
ICC (B)Deckt definierte Risiken wie Strandung, Feuer, KollisionBasisschutz für Standardtransporte
ICC (C)Minimaler Schutz, nur Totalverlust und schwere SchädenNicht empfohlen für Fahrzeugtransporte

Wir empfehlen grundsätzlich eine ICC (A) All-Risks-Police, da sie den umfassendsten Schutz bietet. Die Kosten liegen in der Regel bei einem geringen Prozentsatz des Fahrzeugwerts.

Für eine individuelle Beratung zur Transportversicherung kontaktieren Sie uns unter https://odsorient.com/kontakt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die maximale Haftung des Carriers bei RoRo-Schäden?

Nach den Hague-Visby Rules liegt die Haftung bei maximal 2 SDR pro Kilogramm oder 666,67 SDR pro Packstück. Für ein durchschnittliches Fahrzeug bedeutet das eine Obergrenze von etwa 3.600 Euro.

Muss ich den Schaden sofort am Hafen melden?

Ja, sichtbare Schäden müssen unmittelbar bei der Entladung gemeldet werden. Für verdeckte Schäden gilt in der Regel eine Frist von 3 Tagen. Versäumen Sie diese Fristen nicht.

Brauche ich eine eigene Transportversicherung?

Eine Transportversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Die Carrier-Haftung deckt nur einen Bruchteil des Fahrzeugwerts ab.

Was deckt eine ICC (A) All-Risks-Police ab?

Eine ICC (A) Police bietet den umfassendsten Schutz und deckt alle Transportrisiken ab – mit wenigen definierten Ausnahmen wie Krieg, Kernenergie und vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers.

Wer erstellt den Condition Report und warum ist er wichtig?

Der Condition Report wird vom Terminalbetreiber bei der Verladung und Entladung erstellt. Er dokumentiert den Fahrzeugzustand und ist die zentrale Grundlage für Schadensansprüche.

Kann ich auch nach dem Verlassen des Hafens einen Schaden melden?

Verdeckte Schäden können innerhalb von 3 Tagen nach Entladung gemeldet werden. Bei sichtbaren Schäden ist eine Meldung nach Verlassen des Hafengeländes deutlich schwieriger durchzusetzen.

Fazit

Schäden bei RoRo-Transporten sind selten, aber nicht ausgeschlossen. Die Carrier-Haftung nach den Hague-Visby Rules ist stark begrenzt und reicht in den wenigsten Fällen aus, um den tatsächlichen Fahrzeugwert abzudecken.

Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind eine lückenlose Fotodokumentation, eine sorgfältige Prüfung des Condition Reports und eine eigene Transportversicherung. Im Schadensfall ist schnelles Handeln und eine korrekte Meldung innerhalb der Fristen entscheidend.

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